Gebühren & Honorare
Klarheit von Anfang an
Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit beginnt für uns mit Transparenz. Deshalb informieren wir Sie bereits vor Beginn unserer Tätigkeit über die voraussichtlich entstehenden Kosten.
Nachfolgend finden Sie einen Überblick über unsere wichtigsten Beratungs- und Leistungsangebote.
Alle genannten Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Erstberatung ab 220 EUR
In einem persönlichen Beratungsgespräch nehmen wir uns Zeit für Ihr Anliegen, klären die wesentlichen rechtlichen Fragen und besprechen gemeinsam die möglichen nächsten Schritte.
Beratung für Ehepaare ab 350 EUR
Bei einer gemeinsamen Beratung von Ehepaaren bieten wir eine umfassende rechtliche Einschätzung Ihres individuellen Anliegens.
Beratung inklusive Rentenantragstellung ab 300 EUR
Die Beratung sowie die Unterstützung bei der Vorbereitung und Antragstellung der Rente bieten wir zu einem Honorar ab 300 € an.
Übernahme eines Verfahrens ab 450 EUR
Sollten Sie eine weitergehende rechtliche Vertretung wünschen, übernehmen wir Ihr Verfahren ab 450 €.
Die tatsächlichen Kosten richten sich nach Art, Umfang und Schwierigkeit des jeweiligen Mandats sowie dem damit verbundenen Arbeitsaufwand. Die konkrete Vergütung wird vor Übernahme des Mandats transparent mit Ihnen besprochen.
Persönlich. Transparent. Verlässlich.
Wir legen Wert darauf, dass Sie jederzeit nachvollziehen können, welche Kosten für unsere Tätigkeit entstehen. Bei Fragen zu unseren Honoraren oder zu den voraussichtlichen Kosten Ihres konkreten Anliegens sprechen Sie uns gerne an.
Rechtsschutzversicherung
Gerne klären wir für Sie bei Vorlage einer Rechtsschutzversicherung auch die Kostenübernahme bei einem Widerspruchs- bzw. Klageverfahren gegenüber der Versicherung.
Steuer-Tipp !
Rechtsberatungskosten bzw. Beratungshonorare sind als Werbungskosten steuerlich absetzbar (BdF IV B5-S.2255-356/97 vom 20.11.1997). Das Bundesministerium der Finanzen hat unter Nr. 947 seiner Gemeinsamen Positivliste vom 10.03.2022 bestätigt, dass dieser Erlass weiterhin gültig und zu berücksichtigen ist.
